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Wissen · Trennmittel

Trennmittel und Schalöle

Formentrennmittel und Schalöle für Keramik, Beton und Ziegel. Die Trennwirkung entsteht im Film: Seine Dicke, seine Gleichmäßigkeit und sein Verhalten unter Temperatur entscheiden über Oberfläche, Anhaftung und Nacharbeit. Dieser Beitrag erklärt den Mechanismus, die Größenordnungen und das Regelwerk, das dafür tatsächlich gilt.

  • 37 Minuten Lesezeit
  • Stand: 09.08.2026
  • 8.900 Wörter · 33 Quellen · 3 Tabellen zum Nachschlagen
Bereichsmotiv Trennmittel der Voitländer-International GmbH

Das Wichtigste in drei Sätzen

Ein Trennmittel trennt nicht, weil es fettet, sondern weil es zwischen Form und Formteil eine Schicht legt, die schwächer ist als beide Seiten und deshalb beim Entformen zuerst versagt. Bei den opfernden Systemen, die in der Keramik-, Beton- und Ziegelfertigung den Regelfall bilden, liegt diese Schicht in der Größenordnung eines Tausendstel Millimeters.

Über Erfolg oder Misserfolg entscheidet fast nie die Frage „welches Produkt“, sondern ob dieser Film geschlossen, dünn und gleichmäßig ist und ob er vor dem Befüllen der Form abgelüftet hat; Überschuss erzeugt genau die Poren, Flecken und Absandungen, die man mit ihm verhindern wollte.

Weil die Trennwirkung bei Beton zusätzlich auf einer Reaktion mit dem stark alkalischen Frischbeton beruht, bei Keramik dagegen überwiegend physikalisch wirkt und teilweise schon im Granulat sitzt, sind „Trennmittel“ für Beton, Keramik und Ziegel drei verschiedene technische Aufgaben, die nur denselben Namen tragen.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie ein Trennfilm arbeitet
  2. Anwendung: Keramik, Beton, Ziegel
  3. Was der Betrieb davon hat
  4. Risiken und Fehlerbilder
  5. Präventivmaßnahmen
  6. Regelwerk und Normen
  7. Produktbezug
  8. Häufige Fragen aus dem Betrieb
  9. Quellen

Wie ein Trennfilm arbeitet

Entformen ist ein Bruchvorgang, und ein Trennmittel entscheidet darüber, wo dieser Bruch verläuft. Es fettet nicht, es schmiert auch nicht in erster Linie; es legt eine definierte Schwachstelle zwischen zwei Oberflächen, die sonst aneinander haften würden. Alles, was auf dieser Seite über Auftragsmengen, Fehlerbilder und Prüfintervalle steht, folgt aus diesem einen Gedanken.

Adhäsion, Kohäsion und die Idee der Opferschicht

Zwischen Formteil und Formwand stehen drei Kräfte gegeneinander: die Adhäsion des Formstoffs an der Formwand, die Kohäsion des Formstoffs in sich und die Festigkeit der dazwischenliegenden Trennschicht. Ohne Trennmittel entscheidet der Zufall, wo der Bruch verläuft. Ist die Adhäsion hoch, reißt der Formstoff in sich selbst auf, und ein Teil bleibt in der Form zurück. Genau das sieht der Betrieb als Anhaftung, als Kantenabriss oder als Aufbau auf der Formwand.

Das Trennmittel setzt diese Schwachstelle bewusst. Es wird so gewählt, dass die Trennschicht die schwächste Ebene im System ist: Sie versagt zuerst, der Bruch läuft dort entlang, und beide Oberflächen bleiben intakt.

Opfernd oder semi-permanent: Der Unterschied bestimmt den Auftragstakt

An dieser Stelle trennen sich zwei Bauarten, und die Unterscheidung entscheidet über die halbe Betriebsorganisation.

Opfernde Systeme werden bei jedem Zyklus verbraucht und müssen bei jedem Zyklus neu aufgebaut werden. Sie sind in der Beton-, Keramik- und Ziegelfertigung der Regelfall und stehen im Mittelpunkt dieser Seite. Für sie gilt der Satz, der weiter unten immer wiederkehrt: Ein Trennmittel, von dem etwas übrig bleibt, arbeitet nicht sparsam, sondern baut Belag auf.

Semi-permanente und reaktive Trennsysteme arbeiten anders. Sie bauen auf der Formoberfläche einen dauerhafteren Film auf, der über mehrere Entformungen trägt und planmäßig erst nach einer bestimmten Zahl von Zyklen erneuert wird. Ein Restfilm ist dort kein Fehler, sondern die Betriebsvoraussetzung.

Daraus folgt eine Konsequenz für die Praxis: Auftragstakt, zulässiger Restfilm und die Frage, ob eine Form zwischendurch überhaupt gereinigt werden darf, sind produktspezifisch. Sie stehen im technischen Merkblatt des jeweiligen Produkts und lassen sich nicht aus einer allgemeinen Regel ableiten. Wer ein semi-permanentes System fährt, muss auch die Verbrauchsrechnung weiter unten anders ansetzen: nicht Gramm je Quadratmeter und Zyklus, sondern Gramm je Quadratmeter und Auftragsintervall.

Benetzung, Filmbildung und warum Dicke nicht hilft

Damit die Trennschicht geschlossen ist, muss die Flüssigkeit die Formwand benetzen: Sie muss sich beim Auftreffen spreiten, statt sich zu Tropfen zusammenzuziehen. Ob sie das tut, entscheidet keine einzelne Größe, sondern das Gleichgewicht der drei beteiligten Grenzflächenspannungen (fest gegen gasförmig, fest gegen flüssig und flüssig gegen gasförmig). Sichtbar wird dieses Gleichgewicht als Kontaktwinkel des Tropfens auf der Formwand: Ein kleiner Kontaktwinkel bedeutet gute Benetzung und einen ausgelaufenen, geschlossenen Film, ein großer bedeutet, dass der Tropfen stehen bleibt und Fehlstellen zurücklässt.

Praktisch wichtig daran ist die mittlere der drei Größen. Die Grenzfläche zwischen Formwand und Flüssigkeit ändert sich mit jeder Verschmutzung: Trennmittelbelag, Zementschleier, Fettreste aus der Instandhaltung. Auf sauberem, blankem Stahl benetzt dieselbe Flüssigkeit gut, auf einer belegten Form nicht mehr zuverlässig. Formenreinigung ist deshalb keine Kosmetik, sondern die Voraussetzung dafür, dass das Trennmittel überhaupt einen geschlossenen Film bilden kann.

Die dafür nötige Filmdicke ist erstaunlich gering. Die Deutsche Bauchemie beziffert sie für Beton mit theoretisch einem tausendstel Millimeter, verbunden mit einem geschlossenen, gleichmäßigen Auftrag auf der Schalung, also rund einem Mikrometer. Alles darüber liegt herum, ohne zusätzlich zu trennen.

Und es liegt nicht folgenlos herum. Ein zu dicker Ölfilm ist klebrig genug, dass beim Verdichten aufsteigende Luftblasen an der Schalungswand hängen bleiben, statt zu entweichen; sie erstarren als Poren in der Sichtfläche. Wird zu kurz vor dem Betonieren aufgetragen, verdampft das Lösemittel erst nach dem Einbringen, und der entstehende Gasdruck treibt zusätzliche Poren an die Betonoberfläche. Wässrige Emulsionen brauchen aus demselben Grund Ablüftzeit: Erst wenn das Wasser verdunstet ist, schließt sich der Ölfilm.

Mehr Trennmittel trennt nicht besser. Bei einem opfernden System sitzt die Trennwirkung in einem Film von rund einem Mikrometer; alles darüber wandert in die Oberfläche, in die Abluft oder in die Nacharbeit.

Physikalische und chemische Trennwirkung

Physikalisch wirkt jedes Trennmittel: Der hydrophobe Ölfilm hält das Anmachwasser des Betons beziehungsweise die feuchte oder trockene Keramikmasse vom Formwerkstoff fern und verhindert den unmittelbaren Kontakt. Die Deutsche Bauchemie beschreibt die Wirkung von Betontrennmitteln in ihrer Systematik ausdrücklich als primär physikalische Trennung und teilt die Produkte nach Rohstoffbasis und Viskosität ein, nicht nach einem Wirkmechanismus.

Chemisch kommt etwas hinzu, sobald das Produkt Fettsäureester enthält. Frischbeton ist stark alkalisch; die Deutsche Bauchemie nennt für die Porenlösung einen pH-Wert von 12,9. Ester werden in diesem Milieu verseift. Die alkalische Esterspaltung liefert dabei nicht die freie Fettsäure, sondern unmittelbar deren Carboxylatsalz und den zugehörigen Alkohol; das Carboxylat reagiert mit den Calciumionen des Frischbetons zu wasserunlöslichen Calciumseifen weiter. Die Deutsche Bauchemie beschreibt das Ergebnis so, dass sich die Fettsäurekomponente mit den alkalischen Bestandteilen des Frischbetons an der Betonoberfläche zu wasserunlöslichen Metallseifen umsetzt. Diese Kalkseifen bilden eine definierte, wasserunlösliche Sollbruchstelle zwischen Beton und Schalung; der Alkohol wird in die Zementmatrix eingebunden.

Diese Reaktion erklärt zweierlei. Sie ist der Grund, warum ein reaktives Trennmittel bei Beton mit deutlich weniger Auftragsmenge auskommt als ein rein physikalisch wirkendes Öl. Und sie ist der Grund, warum Überdosierung hier ein eigenes Fehlerbild erzeugt: Wird zu viel Öl verseift, fallen so viele Calciumseifen aus, dass die Randzone pulvrig wird. Das ist das Absanden oder Abmehlen, und es stört jede nachfolgende Beschichtung.

Bei Keramik fehlt dieser Reaktionspartner. Trockengepresstes Granulat oder plastische Tonmasse ist nicht alkalisch genug, um Öl nennenswert zu verseifen. Dort ist die Trennwirkung überwiegend physikalisch: Filmtrennung plus Reibungsminderung an der Werkzeugwand. Wer eine Erfahrung aus dem Betonwerk unbesehen auf die Keramikpresse überträgt, überträgt die Hälfte des Mechanismus nicht mit.

Innen oder außen: zwei grundverschiedene Wege

In der Keramik gibt es einen Weg, den es beim Beton nicht gibt. Statt die Form zu behandeln (externes Trennmittel), kann das Gleit- und Trennmittel dem Granulat oder der Masse beigemischt werden. Es wandert dann während des Pressens an die Grenzfläche und wirkt dort, wo es gebraucht wird.

Der Unterschied ist betrieblich erheblich. Ein externes opferndes Mittel muss bei jedem Zyklus neu aufgetragen werden und begrenzt damit die Taktzeit; bei externen semi-permanenten Systemen gilt stattdessen das oben beschriebene, längere Auftragsintervall. Ein internes Mittel ist bereits im Material und macht den Auftragsschritt ganz überflüssig. Dafür geht es vollständig in das Bauteil ein und muss beim Trocknen und Brennen wieder heraus. Externe Werkzeugschmierung und interne Zumischung sind in der Verfahrenstechnik seit Langem als zwei eigenständige Prinzipien beschrieben. Die Entscheidung zwischen ihnen ist eine Verfahrensentscheidung, keine Produktauswahl.

Verhalten unter Temperatur und Druck

Die Trennschicht arbeitet nicht bei Raumtemperatur. In der Betonschwellenfertigung wird beschleunigt erhärtet, in der Keramikpresse und in der Ziegelpresse entsteht Reibungswärme. Drei Effekte begrenzen ein Produkt nach oben.

  • Viskositätsabfall. Öl wird mit steigender Temperatur dünner. Der Film kann aus senkrechten Formwänden ablaufen, bevor der Formstoff eingebracht ist. Bei stehenden Schalungen und beheizten Formen ist das die häufigste Ursache für Fehlstellen im oberen Formdrittel.
  • Verdampfung. Leichtflüchtige Anteile verlassen den Film. Bei manchen Produkten ist das ausdrücklich gewollt, weil dann nur der wirksame Rest zurückbleibt. Bei zu langer Standzeit zwischen Auftrag und Befüllen bleibt allerdings zu wenig übrig.
  • Thermische Zersetzung. Oberhalb der Stabilitätsgrenze des Grundöls entstehen Crackprodukte, die als klebriger, dunkler Belag auf der Form zurückbleiben. Dieser Belag ist der Anfang jedes Formaufbaus und der Grund, warum Reinigungsintervall und Temperaturführung zusammengehören.

Unter Druck kommt hinzu, dass der Film aus der Kontaktzone verdrängt werden kann. Beim Trockenpressen keramischer Granulate ist das der Normalfall: Es liegt keine hydrodynamische Schmierung mehr vor, sondern Grenzreibung. Wirksam ist dann nicht mehr die Filmdicke, sondern die Fähigkeit der Moleküle, auf der Werkzeugoberfläche zu haften und eine scherbare Schicht zu bilden. Deshalb hilft es beim Pressen nicht, mehr aufzutragen; es hilft nur, das Richtige aufzutragen.

Der Formwerkstoff entscheidet mit

Derselbe Film verhält sich auf verschiedenen Formwerkstoffen unterschiedlich, und zwar so deutlich, dass die Werkstofffrage der Produktfrage vorausgeht.

  • Blanker Stahl ist nicht saugend, gut benetzbar und korrosionsgefährdet. Nicht saugende Schalung fördert Poren, Marmorierung und Farbtonunterschiede, weil Luft und Überschusswasser nicht aus der Randzone abgeführt werden. Trennmittel für Stahlformen tragen deshalb häufig Korrosionsinhibitoren.
  • Beschichteter Stahl und Kunststoffschalhaut haben eine niedrige Oberflächenenergie; die Benetzung wird schlechter, der Film neigt zum Entnetzen. Weniger Material, gleichmäßiger verteilt, ist hier wichtiger als bei Stahl.
  • Holz- und Schalungsplatten saugen. Wegen der mikroskopisch größeren Oberfläche brauchen sie mehr Trennmittel zur Benetzung, und die Haftung des Betons ist höher, mit Kantenabriss als Folge. Umgekehrt ergibt saugende Schalhaut porenärmere und farblich gleichmäßigere Flächen, weil sie Luft und Wasser aus der Randzone aufnimmt.
  • Aluminium ist gegen alkalische Angriffe empfindlich. Der Frischbeton greift die Oxidschicht an, wenn der Trennfilm Fehlstellen hat.
  • Gummi und Elastomere (Matrizen, isostatische Pressformen, Strukturmatrizen) können quellen. Verträglichkeit ist hier eine Werkstofffrage, keine Trennfrage.
  • Gips in der Keramik ist der Sonderfall: Die Gipsform saugt dem Schlicker das Wasser ab und erzeugt damit selbst die Trennebene. Voraussetzung dafür ist gerade die Benetzung des Formenmaterials; ein hydrophober Trennfilm würde diesen Mechanismus aufheben.

Belege: Deutsche Bauchemie, „Betontrennmittel: Informationsschrift für den Anwender“, 2. Ausgabe April 2020 (Filmdicke, Schalhaut, Poren, Einteilung nach Rohstoffbasis und Viskosität) [3]; Deutsche Bauchemie, Sachstandsbericht „Betontrennmittel und Umwelt“, 4. Ausgabe Juni 2015 (Verseifung, pH-Wert 12,9 der Porenlösung, Metallseifen) [4]; Holcim, „Leitfaden für Sichtbeton: Baustelle“, 2023 (Saugverhalten, Gasdruck durch Lösemittelverdampfung) [29]; Verband der Keramischen Industrie, „Technische Keramik in der Praxis“, 2000 (Gipsformguss, Benetzung) [18]; US-Patent 5,682,591, 1997 (externe Werkzeugschmierung als eigenes Verfahrensprinzip) [32]. Die Beschreibung der Benetzung über das Gleichgewicht der drei Grenzflächenspannungen und den Kontaktwinkel sowie die Formulierung der alkalischen Esterspaltung als Bildung von Carboxylat und Alkohol sind allgemeines physikalisch-chemisches Lehrbuchwissen und stehen hier in der fachlich korrekten, gegenüber der Verbandsschrift präzisierten Form.

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Anwendung: Keramik, Beton, Ziegel

Drei Industrien, drei Aufgaben. In der Keramik geht es um Wandreibung und Auswerferkraft, im Betonbau um Oberflächengüte und Auftragsmenge, in der Ziegelei um den Kompromiss zwischen sauberer Entformung und dem, was der Scherben im Brand noch verträgt. Wer diese drei Aufgaben unter einem Wort zusammenfasst, wählt zwangsläufig irgendwo falsch.

Keramik: Trockenpressen

Sprühgetrocknetes, gut rieselfähiges Granulat wird uniaxial in einer Matrize verdichtet. Charakteristisch ist die geringe Pressmassefeuchte: Der Verband der Keramischen Industrie nennt für das Trockenpressen unter 3 %, gegenüber 10 bis 15 % beim Nasspressen, 15 bis 25 % bei plastischer Formgebung und 25 bis 40 % beim Gießen. Diese Restfeuchte bildet selbst einen Teil der Gleitschicht: zu wenig davon, und die Schicht ist unvollständig; zu viel, und die inkompressiblen Anteile arbeiten der Verdichtung entgegen.

Das Kernproblem ist die Wandreibung. Sie baut den Pressdruck über die Bauteilhöhe ab, sodass die Dichte im Pressling nicht gleichmäßig ist; beim zweiseitigen Pressen bildet sich mittig eine Zone geringerer Verdichtung, die sogenannte Pressneutrale. Der Vergleich mit dem kaltisostatischen Pressen zeigt die Ursache sauber: axial gepresst ist die Verdichtung hoch, aber mit Unterschieden in Pressrichtung, isostatisch ist sie hoch und nahezu gleichmäßig. Belastbare Zahlen zum Pressdruck nennen wir hier bewusst nicht. Die uns vorliegenden Angaben ließen sich nicht auf eine tragende verfahrenstechnische Primärquelle zurückführen, und eine Größenordnung, die man nicht belegen kann, hilft im Betrieb nicht weiter.

Die zweite Größe ist die Auswerferkraft. Sie steigt mit der Wandreibung und belastet Auswerfer und Matrize. Damit ist sie zugleich die nützlichste Frühwarngröße, die der Pressbetrieb hat: Sie steigt an, bevor der erste Grünling bricht. Wer sie nicht mitschreibt, erfährt vom Problem erst über den Ausschuss.

Presshilfsmittel setzen an beiden Stellen an. Gleithilfsmittel senken die äußere und die innere Reibung, verbessern den Druckdurchgang beim Pressen und erleichtern das Ausstoßen des Presslings. Interne Mittel werden dem Granulat zugemischt und senken Partikel-Partikel- und Wandreibung zugleich; externe Mittel werden auf Matrize und Stempel aufgetragen und wirken nur an der Werkzeugwand. Zur Größenordnung: Für Feinpulver, die vor dem Trockenpressen granuliert werden, ist eine Gesamtmenge von 1 bis 5 Masse-% organischer Additive belegt; das umfasst Binder, Plastifizierer und Gleitmittel zusammen. Eine belastbare Einzelspanne allein für das Gleitmittel ist uns nicht bekannt; wer eine solche Zahl genannt bekommt, sollte nach ihrer Herkunft fragen.

Keramik: Strangpressen, isostatisches Pressen, Schlickerguss

Beim Extrudieren plastischer Massen entscheidet die Wandgleitung am Mundstück über die Strangqualität. Die Paste fließt dabei nicht als Schichtenströmung, sondern als weitgehend starrer Pfropfen, umgeben von einem dünnen Schmierfilm an der Wand; die Wandschubspannung liegt dabei oft eine Größenordnung unter der Fließgrenze der Paste selbst. Das erklärt, warum ein Wandgleitmittel hier unverhältnismäßig stark wirkt: Es verändert genau die Schicht, die den gesamten Durchsatz trägt.

Beim isostatischen Pressen liegt der Fall anders, als man erwartet. Die Trennwirkung an der Elastomerform ist überwiegend eine Werkstoffeigenschaft: Das Formmaterial wird so gewählt, dass es weder mit dem Pulver noch mit dem Druckmedium reagiert und sich bereitwillig vom Pressling löst; in der Patentliteratur werden Naturkautschuk, Neopren, PVC, Butyl, Silikon und bevorzugt Urethan genannt. Ein separates Trennmittel wird dort nicht vorausgesetzt. Wer beim isostatischen Pressen Entformprobleme hat, prüft deshalb zuerst den Formwerkstoff und sucht nicht nach einem Trennmittel.

Im Schlickerguss in Gipsformen trennt die Form selbst, und ein Trennmittel wäre kontraproduktiv. Voraussetzung für die Scherbenbildung ist, dass die Suspensionsflüssigkeit das Formenmaterial benetzt; die Kapillarkräfte der Gipsform ziehen das Wasser aus dem Schlicker. Ein hydrophober Film würde genau diese Benetzung unterbinden. Die Entformung erledigt anschließend die Trocknung: Der Scherben schwindet in der Gipsform von der Formwand ab und kann entnommen werden. Trennmittel kommen erst ins Spiel, wenn nicht saugende Formwerkstoffe eingesetzt werden, beim Druckguss etwa Kunststoff statt Gips. Dann fehlt die Saugwirkung, und die Trennebene muss aufgetragen werden.

Beton: Ortbeton, Fertigteilwerk, Sichtbeton

Auf der Baustelle dominieren lösemittelfreie Produkte; die Deutsche Bauchemie weist ihnen im Ortbetonbau die größte Marktbedeutung zu. Der Auftrag erfolgt mit Druck-Handsprühgeräten von 5 bis 10 Litern bei 4 bis 6 bar mit Flachstrahldüsen, mit drucklosen Handsprühgeräten von 1 bis 10 Litern oder mit Hochdruck-Airless-Geräten zwischen 60 und 250 bar. Überschuss wird mit Gummischieber oder Lappen abgenommen, nicht als Nachlässigkeit, sondern als vorgesehener Arbeitsschritt.

Im Fertigteilwerk sind lösemittelhaltige Produkte und Emulsionen verbreiteter; Emulsionen haben dort nach Angaben der Deutschen Bauchemie einen Marktanteil über 10 % erreicht. Die Auftragung läuft über stationäre Sprühanlagen mit 4 bis 8 bar mit Flachstrahl- oder Pendeldüsen; für sparsamen Auftrag werden Rotationszerstäuber genannt.

Die maßgebliche Größenordnung für Sichtbeton ist eine einzige Zahl, und sie lohnt die Diskussion mit dem Betrieb: Für Sichtbeton der Klassen SB 3 und SB 4 auf nicht saugender Schalung nennt die Deutsche Bauchemie unter Verweis auf den Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein eine Auftragsmenge von 10 g/m². Das ist ein sehr feiner Nebel, deutlich weniger, als in der Praxis üblich ist. Viele Betriebe tragen ein Vielfaches auf, ohne es je gemessen zu haben, und wundern sich anschließend über Poren und Verfärbungen, deren Ursache sie beim Produkt suchen.

Sichtbeton ist im Übrigen kein Produktmerkmal, sondern ein zwischen den Baubeteiligten vereinbartes Ergebnis. Welche Sichtbetonklasse erreicht wird, hängt vom Zusammenspiel aus Schalungshaut, Betonrezeptur, Verdichtung, Nachbehandlung und Auftragsverfahren ab; das Trennmittel ist einer von mehreren Faktoren. Die Klassen SB 1 bis SB 4 und die zugehörigen Schalungshautklassen sind im DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“ (Juni 2015) beschrieben, dessen Anhang E sich ausdrücklich mit Trennmitteln befasst. Wer eine Sichtbetonfläche schuldet, vereinbart die Klasse und eine Erprobungsfläche vor Ausführungsbeginn, nicht nachher.

Beton: Sofort- und Spätentschalung in der Schwellenfertigung

In der Betonschwellenfertigung stehen zwei gegensätzliche Anforderungen nebeneinander. Beim Sofortentschalverfahren wird die Form unmittelbar nach dem Verdichten entschalt und steht für den nächsten Produktionstakt wieder zur Verfügung; der Frischbeton muss dafür eine hohe Grünstandsfestigkeit erreichen. Beim Spätentschalverfahren härtet der Beton in der Form aus, und Beton und Spannstahl bleiben dort, bis die erforderliche Festigkeit erreicht ist. Konkrete Verweildauern nennen wir hier nicht: Sie ließen sich nicht auf eine belastbare, dauerhaft zugängliche Quelle zurückführen, und sie hängen ohnehin an Anlage, Rezeptur und Temperaturführung.

Für den Trennfilm sind das zwei verschiedene Belastungsprofile. Die Sofortentschalung verlangt eine Trennebene, die sofort trägt und die Form für den nächsten Umlauf sauber zurücklässt. Die Spätentschalung verlangt einen Film, der nach langer Standzeit und bei erhöhter Temperatur noch vorhanden ist, also gerade nicht abgelaufen, verdampft oder zersetzt. Ein Produkt, das das eine gut kann, ist für das andere nicht automatisch geeignet.

Ziegel und Tonwaren

Dach- und Mauerziegel werden aus plastischer Masse geformt, bei Pressdachziegeln zwischen Ober- und Unterform auf der Revolverpresse. Bemerkenswert ist, dass die Branche das Trennproblem historisch ohne Chemie gelöst hat und das teilweise bis heute tut: Beim Handformziegel ist Sand das Trennmittel und erzeugt die typische raue Struktur, beim Wasserstrichziegel ist es Wasser. Wer verstehen will, was ein Trennmittel im Kern leisten muss, kann hier ablesen, dass es nur darum geht, den unmittelbaren Kontakt zu unterbrechen.

Der Formwerkstoff entscheidet mit. Gipsformen haben gute Oberflächeneigenschaften und führen Wasser ab, unterliegen aber starkem Abrieb; Stahlformen sind standfest, zeigen dafür ein verschlechtertes Ablöseverhalten. Genau in dieser Lücke arbeitet das Trennmittel, und die Aufgabe ist doppelt: saubere Entformung des weichen Presslings ohne Kantenverzug und Schonung der Formwerkzeuge, deren Standzeit die Fertigungskosten mitbestimmt.

Die Obergrenze für die Auftragsmenge setzt hier das Erzeugnis selbst, und zwar aus zwei Richtungen. Im Grünzustand stört Öl, das beim Pressen zwischen die sich gegeneinander verschiebenden Tonteilchen gerät, den Verbund im Scherben; eine Patentschrift von 1926 beschreibt diesen Mechanismus für geölte Metallformen ausdrücklich und schließt daraus, dass ein einwandfrei frostsicherer Dachziegel so nicht zu erzielen sei. Die Quelle ist alt, der Mechanismus ist es nicht: Überdosiertes Trennmittel bleibt nicht an der Oberfläche, es wandert unter Druck in die Randzone des Formteils.

Im Brand muss organischer Kohlenstoff ausbrennen, bevor die Oberfläche versintert. Gelingt das nicht, herrschen im Inneren des Scherbens reduzierende Bedingungen: Das Eisen liegt dort nicht mehr als Eisen(III) vor, sondern wird zu Eisen(II) reduziert. Diese Umwandlung unter reduzierenden Brennbedingungen ist der eigentliche Mechanismus des Schwarzkerns; niedrig schmelzende Eisensilikatphasen können sich dabei zusätzlich bilden und den Effekt verstärken. Ergebnis ist ein dunkler Kern, der Aussehen und mechanische Eigenschaften verschlechtert. Der Zusammenhang mit der organischen Fracht ist auch experimentell belegt: An Fliesenmassen erzeugte ein erhöhter Gehalt an organischem Kohlenstoff deutlichen Schwarzkern, der nach Absenkung dieses Gehalts nahezu verschwand. Was diese Untersuchung trägt und was nicht, gehört dazugesagt: Sie belegt den Mechanismus, nicht aber, dass ausgerechnet das Trennmittel diese Fracht liefert; der untersuchte Kohlenstoff stammte aus dem Rohstoff. Eine zulässige Trennmittelmenge lässt sich aus ihr nicht ableiten. Für den Betrieb bleibt der qualitative Befund, und er genügt: Überschüssiges Trennmittel vergrößert die organische Fracht, die im Kern ausbrennen muss.

Den Rest nimmt die Ofenabluft auf: Ziegelabgase sind mit organischen Stoffen beladen und werden thermisch-regenerativ nachverbrannt, bei rund 820 °C Brennkammertemperatur zu Wasser und Kohlendioxid. Was an Trennmittel zu viel aufgetragen wird, landet also in der Energiebilanz der Nachverbrennung. Die genehmigungsrechtliche Seite dieser Emissionen ist standort- und anlagenabhängig und im Betrieb zu prüfen.

Was in dieser Kategorie kein Formentrennmittel ist

Der Vollständigkeit halber und weil es im Katalog nebeneinandersteht: Nicht jedes Produkt, das eine Anhaftung verhindert, ist ein Formentrennmittel. Ein Bitumentrennmittel schützt Stahlflächen an Lkw-Mulden, Asphaltfertigern und Walzen vor anhaftendem heißem Asphaltgut: gleiches Prinzip, anderer Prozess, kein Formteil. Ein Sägeblatt-Trennmittel für die industrielle Holzbearbeitung verhindert Harz-, Pech- und Holzstaubanhaftung am Zahnkranz; es ist ein Werkzeug-, kein Formentrennmittel. Und ein Trennmittel zum Ausschalen von Holz- und Leichtbauplatten, das in die Form gesprüht und anschließend mit einer Bürste verteilt wird, ist ein gutes Beispiel für einen zweistufigen Auftrag, bei dem erst das Bürsten die Gleichmäßigkeit herstellt, die das Sprühen allein nicht erreicht. Alles, was auf dieser Seite über Filmdicke, Ablüftzeit und Auftragsmenge steht, gilt für die Formentrennung. Auf die drei genannten Anwendungen ist es nicht ohne Prüfung übertragbar.

Belege: Verband der Keramischen Industrie, „Technische Keramik in der Praxis“, 2000 (Pressmassefeuchte, Pressneutrale, Gleithilfsmittel, Gipsformguss) [18]; „Dry Pressing“, ScienceDirect Topics (1 bis 5 Masse-% organische Additive gesamt) [19]; Benbow & Bridgwater sowie Advances in Applied Ceramics 108(6), 2009 (Pfropfenströmung, Wandschubspannung) [21]; US-Patent 5,490,969 A, 1996 (Elastomerformwerkstoffe) [20]; Deutsche Bauchemie, Informationsschrift, April 2020 (Auftragsgeräte, Drücke, 10 g/m² für SB 3/SB 4) [3]; Deutsche Bauchemie, Sachstandsbericht, Juni 2015 (Marktanteile) [4]; DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“, Juni 2015 (Sichtbetonklassen, Anhang E) [2]; Gebrauchsmusterschrift DE 20 2010 001 525 U1, 2010, und Patentschrift DE 198 36 320 C2, 2002 (Sofort- und Spätentschalverfahren) [28]; Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie [22]; Wienerberger und Nelissen (Handform- und Wasserstrichziegel) [23]; Patent AT 518323 B1, 2017 (Gips- gegen Stahlformen) [24]; Patentschrift DE 432343 C, 1926, historisch [25]; Taşkıran et al., Physicochemical Problems of Mineral Processing 61(3), 2025 (qualitativer Zusammenhang zwischen organischer Fracht und Schwarzkern) [26]; Ziegelwerk Bellenberg (Nachverbrennung) [27]; Produktkatalog Voitländer-International, Stand 09.08.2026 [30].

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Was der Betrieb davon hat

Der Nutzen eines Trennmittels wird selten dort sichtbar, wo es eingekauft wird. Der Literpreis ist die kleinste der fünf Größen, in denen es sich rechnet, und zugleich die einzige, die im Einkauf auf dem Tisch liegt. Die anderen vier tauchen in der Fertigung auf, in der Instandhaltung und in der Nacharbeit.

Ausschuss und Nacharbeit

Poren, Lunker, Flecken und Absandungen sind bei Sichtbeton keine Schönheitsfrage, sondern ein Abnahmerisiko. Wer eine SB-3- oder SB-4-Fläche nacharbeiten muss, zahlt Kosmetik, Gerüststandzeit und Terminverzug: drei Posten, die in keiner Materialkalkulation stehen. Bei Keramik zeigt sich derselbe Posten als Grünlingsbruch nach dem Auswerfen: Ausschuss, der erst nach der Formgebung anfällt und damit die gesamte Vorleistung mitnimmt.

Taktzeit

Beim Sofortentschalverfahren ist die Form unmittelbar nach dem Verdichten wieder im Umlauf. Jede Entformstörung kostet dann nicht ein Bauteil, sondern einen Formumlauf. Was das im Einzelfall wert ist, hängt an der Anlage und lässt sich nicht pauschal beziffern; wer es wissen will, rechnet einen gestörten Umlauf gegen die Anzahl der Umläufe pro Schicht.

Standzeit von Form und Werkzeug

Formen sind bei Keramik und Betonfertigteilen Investitionsgüter mit Vorlaufzeit. Wandreibung, Auswerferkräfte und Belagbildung sind die Verschleißtreiber. Ein Formsatz, der eine Kampagne länger hält, schlägt jede Einsparung am Literpreis. Die Auswerferkraft ist dabei die Größe, an der sich diese Entwicklung frühzeitig ablesen lässt.

Der Verbrauch selbst

Hier ist die Rechnung am direktesten und am ehesten nachprüfbar. Zwischen den 10 g/m², die für Sichtbeton der Klassen SB 3 und SB 4 auf nicht saugender Schalung genannt werden, und einem großzügigen Handauftrag liegt in der Praxis ein Faktor, den die meisten Betriebe nie gemessen haben. Die Messung ist trivial: Verbrauch je Schicht geteilt durch die behandelte Formfläche. Wer diese eine Zahl führt, hat den Hebel in der Hand, und zwar in beide Richtungen, denn auch Unterdosierung kostet, in Form von Anhaftungen und zusätzlichem Reinigungsaufwand. Bei semi-permanenten Systemen wird dieselbe Rechnung auf das Auftragsintervall bezogen statt auf den einzelnen Zyklus.

Reinigungsaufwand

Was sich aufbaut, muss wieder herunter. Die Deutsche Bauchemie empfiehlt die unmittelbare Reinigung der Schalungen nach jedem Ausschalen, weil der Aufwand dann gering bleibt. Je länger Zementschlämme und Trennmittelreste auf der Form bleiben, desto eher wird aus Reinigung mechanische Arbeit an der Schalhaut, und die kostet deren Standzeit. Reinigungsintervall und Trennmittel gehören deshalb in dieselbe Kalkulation, nicht in zwei getrennte Kostenstellen.

Belege: Deutsche Bauchemie, Informationsschrift, 2. Ausgabe April 2020 (10 g/m², Reinigung unmittelbar nach dem Ausschalen) [3]; Verband der Keramischen Industrie, 2000 (Auswerferkraft, Wandreibung) [18]; Gebrauchsmusterschrift DE 20 2010 001 525 U1, 2010, und Patentschrift DE 39 31 201 C1, 1990 (Formumlauf beim Sofortentschalverfahren) [28].

Anwendung prüfen lassen

Bevor Sie das Produkt wechseln: messen Sie Ihren Verbrauch

Verbrauch je Schicht geteilt durch behandelte Formfläche: diese eine Zahl entscheidet häufiger als die Rezeptur. Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Betrieb steht: Schicken Sie uns Formwerkstoff, Auftragsverfahren, Taktzeit und Ihren aktuellen Verbrauch. Wir ordnen das ein, auch wenn daraus kein Auftrag wird.

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Risiken und Fehlerbilder

Die Risiken teilen sich in zwei Gruppen, die im Betrieb selten zusammen betrachtet werden: Fehlerbilder am Bauteil und Gefährdungen für die Menschen, die das Mittel auftragen. Der auffälligste Befund in diesem Abschnitt betrifft die zweite Gruppe. Er steht weiter unten unter „Welcher Grenzwert eigentlich gilt“ und wird in der Branche regelmäßig falsch gehandhabt.

Fehlerbildschema: Überauftrag, Unterdosierung, Anbackung

Nahezu jedes Fehlerbild aus dem Trennmittelpfad lässt sich einer von drei Richtungen zuordnen, und diese Zuordnung entscheidet darüber, ob man am Auftrag, am Reinigungsintervall oder an der Temperaturführung ansetzt. Die folgende Tabelle ist als Aushang an der Presse oder am Schalungsplatz gedacht: Erscheinungsbild, Richtung, wahrscheinliche Ursache und die Prüfung, mit der man anfängt. Die genannten Ursachen sind die, die aus dem Trennmittelpfad kommen; sie sind selten die einzigen, aber sie sind die, die sich ohne Rezepturwechsel abstellen lassen.

Fehlerbildschema. Spalte „Richtung“ sagt, wo Sie ansetzen; Spalte „Was Sie prüfen“ ist die Reihenfolge, in der wir vorgehen würden. Quellen in der Belegzeile am Abschnittsende.
Erscheinungsbild Richtung Wahrscheinliche Ursache Was Sie prüfen
Poren und Lunker in der Sichtfläche Überauftrag Ein klebriger Film hält aufsteigende Luftblasen an der Schalungswand fest; Lösemittel, das erst nach dem Betonieren verdampft, treibt zusätzliche Poren an die Oberfläche. Auftragsmenge in g/m²; Ablüftzeit vor dem Befüllen; Pfützen in Ecken und an Kanten; erst danach die Verdichtung.
Abmehlen und Absanden der Betonrandzone Überauftrag Zu viel Öl wird vom alkalischen Frischbeton verseift; die entstehenden Calciumseifen fallen in der Randzone aus und machen sie pulvrig. Auftragsmenge und Sprühbild; bei Holzschalung zusätzlich Trockenheit der Schalbretter und Holzzuckergehalt.
Verfärbungen und Flecken Überauftrag oder ungleichmäßiger Auftrag Überschuss in Ecken, Holzfeuchte, Holzzucker, Schmutz im Ölfilm. Gleichmäßigkeit des Auftrags und Überlappung der Sprühbahnen; Sauberkeit von Form, Gebinde und Sprühgerät.
Haftungsprobleme bei nachfolgender Beschichtung Überauftrag Ausgefallene Calciumseifen in der Randzone: dieselbe Ursachenkette wie beim Absanden. Randzone anschleifen und beurteilen; Auftragsmenge zurückrechnen; Vorbehandlung mit dem Beschichter abstimmen.
Gestörter Verbund in der Randzone (Ziegel) Überauftrag Öl gerät unter Pressdruck zwischen die Tonteilchen und stört den Verbund im Scherben, mit Folgen bis zur Frostbeständigkeit. Auftragsmenge je Zyklus; Sprühzeit und Düsenausrichtung; Bruchbild am Grünling.
Schwarzkern im gebrannten Erzeugnis Überauftrag (eine Quelle unter mehreren) Organische Fracht brennt im Kern nicht vollständig aus; unter den dort reduzierenden Bedingungen wird Eisen(III) zu Eisen(II) reduziert. Scherbenschnitt; Auftragsmenge je Zyklus; Brennkurve und Sauerstoffangebot; organischen Kohlenstoff des Rohstoffs mitbetrachten.
Anhaftungen und Kantenabriss Unterdosierung oder Fehlstellen Der Film ist unterbrochen oder auf saugender Schalhaut zu dünn; der Auftrag ist nicht überall angekommen. Auftragsbild an den betroffenen Stellen; Düsenzustand, Druck und Sprühabstand; Saugverhalten der Schalhaut; Reinigungszustand vor dem Auftrag.
Fehlstellen im oberen Formdrittel Unterdosierung durch Ablaufen Viskositätsabfall bei erhöhter Temperatur: Der Film läuft aus senkrechten Formwänden ab, bevor der Formstoff eingebracht ist. Formtemperatur; Zeit zwischen Auftrag und Befüllen; Eignung des Produkts für beheizte Formen laut technischem Merkblatt.
Steigende Auswerferkraft (Keramik) Unterdosierung oder beginnende Anbackung Nachlassende oder ungleichmäßige Trennwirkung, beginnender Werkzeugbelag. Trendkurve der Auswerferkraft über Wochen; Sichtprüfung der Matrizenwand. Handeln, bevor der erste Grünling bricht.
Klebriger, dunkler Belag auf der Form Anbackung Thermische Zersetzung des Grundöls oberhalb seiner Stabilitätsgrenze; dazu Reste, die nicht abgenommen wurden. Formtemperatur gegen die Angabe im technischen Merkblatt; Reinigungsintervall; ob Überschuss überhaupt abgenommen wird.
Zementschleier und Aufbau auf der Schalhaut Anbackung Reinigung zu spät oder zu selten; auf belegter Fläche kann der Film nicht mehr schließen, und der nächste Auftrag verschlimmert den Befund. Zeit zwischen Ausschalen und Reinigung; Reinigungsverfahren und dessen Wirkung auf die Schalhaut; Lagerung der gereinigten Schalung.
Ungleichmäßige Dichte im Pressling (Keramik) Prozess, nicht Auftragsmenge Wandreibung; beim zweiseitigen Pressen die Pressneutrale als Zone geringerer Verdichtung. Gleitmittelweg intern gegen extern; Pressfolge und Pressrichtung; Grünlingsdichte als Stichprobe über die Bauteilhöhe.
Roststellen in der Sichtfläche Weder noch: Reinigungs- und Korrosionsthema Zurückgebliebene Nägel und Bindedraht, Flugrost auf der Schalung. Sichtprüfung unmittelbar nach jedem Ausschalen; ob das eingesetzte Produkt für Stahlformen einen Korrosionsschutz mitbringt.

Hautbelastung

Hautkontakt ist das unterschätzte Alltagsrisiko dieser Produktgruppe. Trennmittel lösen das natürliche Hautfett; wiederholter Kontakt kann zu Reizungen und Entzündungen führen, und die alkalische Reaktion von Zement und Beton bei Hautkontakt verstärkt den Effekt. Der Baustein C 321 der BG BAU formuliert es knapp: Hautkontakt führt zu Reizungen und Entzündungen.

Maßgeblich ist hier TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ in der Ausgabe Oktober 2022, zuletzt geändert am 19.09.2024. Sie verlangt, die Hautgefährdung zu ermitteln und zu beurteilen und die Schutzmaßnahmen daraus abzuleiten: Handschuhauswahl einschließlich Durchbruchzeit, Hautschutzplan und rückfettende Pflege. Der Baustein C 321 nennt für Betontrennmittel konkret Schutzhandschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk sowie Schutzbrille und Gesichtsschutz. Welche Handschuhe für ein konkretes Produkt taugen, ergibt sich aus dessen Sicherheitsdatenblatt, nicht aus einer allgemeinen Empfehlung.

Sprühnebel und Aerosole

An dieser Stelle stehen zwei Aussagen nebeneinander, die in verschiedene Richtungen zeigen, und beide gehören auf den Tisch. Die Deutsche Bauchemie berichtet, dass beim sachgemäßen Versprühen mit der Handspritze keine nennenswerten Anteile lungengängiger Partikel unter 5 µm entstehen und der Anteil zwischen 5 und 10 µm deutlich unter 1 % liegt. Die BG BAU stellt gleichwohl fest, dass das Einatmen von Betontrennmitteln zu Gesundheitsschäden führen kann, und verlangt beim Aufsprühen ein Verlängerungsrohr, um das Einatmen von Sprühnebeln zu begrenzen.

Beides ist vereinbar. Die Partikelgrößenverteilung ist günstig, die Exposition durch Dampf bleibt trotzdem relevant, und automatisierte Hochdruckanlagen erzeugen ein feineres Spektrum als die Handspritze. Dazu gehört ein Vorbehalt, den wir ausdrücklich benennen: Die zitierte Messung bezieht sich auf die Handspritze. Für stationäre Hochdruck- und Airless-Anlagen ist uns keine entsprechende Messung bekannt. Wer die günstige Zahl allein zitiert, macht aus einer bedingten Messung eine allgemeine Entwarnung.

Welcher Grenzwert eigentlich gilt, und warum die naheliegende Antwort falsch ist

Für Kohlenwasserstoffgemische kennt TRGS 900 unter Nummer 2.9 Gruppengrenzwerte nach der RCP-Methode: 700 mg/m³ für C6- bis C8-Aliphaten, 300 mg/m³ für C9- bis C14-Aliphaten und 50 mg/m³ für C9- bis C14-Aromaten. Es liegt nahe, diese Werte auf Trennmittel und Schalöle anzuwenden. Genau das ist der Fehler.

TRGS 900 Nummer 2.9 Absatz 2 nimmt komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische wie Schmieröle ausdrücklich aus, sobald sie olefinische Anteile, mehr als 1 Gewichtsprozent kohlenwasserstofffremde Additive oder Kettenlängen über C14 enthalten. Auf ein additiviertes Schalöl trifft mindestens eines dieser Merkmale typischerweise zu; die RCP-Gruppengrenzwerte sind dann nicht der richtige Maßstab.

Was stattdessen gilt, lässt sich nicht pauschal für „Trennmittel“ beantworten, und genau hier wird die zweite Hälfte des Fehlers gemacht. Arbeitsplatzgrenzwerte sind stoffbezogen. Welcher Eintrag heranzuziehen ist, ergibt sich aus den Komponenten des tatsächlich eingesetzten Gemischs und aus dessen Sicherheitsdatenblatt, nicht aus der Produktkategorie. Wo stark raffiniertes Mineralöl die für die Beurteilung maßgebliche Komponente ist, führt das auf den Listeneintrag „Mineralöle (Erdöl), stark raffiniert“ mit 5 mg/m³, versehen mit der Bemerkung 11: Der Wert gilt als Summe aus Dampf und Aerosolen. Für ein Gemisch mit anderer Zusammensetzung kann ein anderer Eintrag maßgeblich sein, und ein mineralölfreies Produkt fällt gar nicht erst darunter.

Der Gruppengrenzwert von 300 mg/m³ für C9- bis C14-Aliphaten ist für ein additiviertes Schalöl in aller Regel der falsche Maßstab. Welcher Arbeitsplatzgrenzwert stattdessen gilt, ist stoffbezogen anhand der Komponenten des eingesetzten Gemischs und seines Sicherheitsdatenblatts zu bestimmen. Wo stark raffiniertes Mineralöl die maßgebliche Komponente ist, sind das 5 mg/m³ als Summe aus Dampf und Aerosol, also um den Faktor 60 niedriger.

Zwei Ergänzungen gehören dazu. Erstens gelten für Staub daneben die allgemeinen Staubgrenzwerte von 1,25 mg/m³ für die alveolengängige und 10 mg/m³ für die einatembare Fraktion. Zweitens greift dort, wo für ein konkretes Produkt kein Arbeitsplatzgrenzwert existiert, kein Freibrief, sondern TRGS 500 Nummer 5.1 Absatz 9 Nummer 3: Dann ist der Stand der Technik einzuhalten und nachzuweisen.

Die Maßnahmenhierarchie steht in derselben Technischen Regel: Substitution ist die wirksamste Schutzmaßnahme, danach kommen geschlossene Systeme, erst danach Absaugung, zuletzt persönliche Schutzausrüstung. Übersetzt in den Trennmittelalltag heißt das: erst das Produkt und das Auftragsverfahren prüfen (Rollen und Streichen erzeugen keinen Nebel), dann kapseln, dann absaugen, und erst dann über Atemschutz reden. Der Baustein C 321 nennt für das Spritzverfahren Kombinationsfilter A2-P2 bei lösemittelhaltigen und Partikelfilter P2 beziehungsweise FFP2 bei lösemittelfreien Produkten. Nicht gegen die Windrichtung sprühen und nicht über Kopf.

Brand- und Explosionsschutz, Lagerung, Aspiration

Lösemittelhaltige Produkte sind zündfähig. Der Baustein C 321 verlangt, Zündquellen fernzuhalten, Gefäße verschlossen zu lagern und die Vorratsmenge am Arbeitsplatz auf den Schichtbedarf zu beschränken. Die begriffliche Trennlinie zieht TRGS 800: Sie unterscheidet entzündbare Flüssigkeiten mit H224, H225 oder H226 von brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 60 °C.

Für die Lagerung übersetzt TRGS 510 die Einstufung in Lagerklassen: Lagerklasse 3 ist „entzündbar flüssig“; Lagerklasse 10 fasst brennbare Flüssigkeiten, die keiner der Lagerklassen 1 bis 8 zuzuordnen sind. Ein Punkt, der in der Praxis oft abgekürzt wird: Welche Lagerklasse ein Produkt bekommt, folgt aus der Einstufung des Gesamtgemischs und aus allen weiteren Gefahrenmerkmalen, die es trägt. Aus einem einzelnen Kennwert wie dem Flammpunkt lässt sich die Lagerklasse nicht ableiten, und aus ihm folgt auch nicht automatisch, dass eine Entzündbarkeitskennzeichnung entfällt. Maßgeblich ist das Sicherheitsdatenblatt.

Ein Punkt, der ausgerechnet die bequemsten Produkte trifft: Mit der Umstellung auf die CLP-Verordnung änderte sich die maßgebliche Viskositätsgrenze für die Aspirationsgefahr. Kohlenwasserstoffhaltige Gemische mit einer kinematischen Viskosität von 20,5 mm²/s oder weniger bei 40 °C sind unter den dort genannten Voraussetzungen als aspirationstoxisch einzustufen und tragen H304. Das erklärt, warum dünnflüssige, sprühfreundliche Produkte häufiger kennzeichnungspflichtig sind als zähere: Die Eigenschaft, die das gleichmäßige Sprühbild ermöglicht, ist dieselbe, die die Einstufung auslösen kann. Ob ein konkretes Produkt H304 trägt, ergibt sich aus der Einstufung des Gesamtgemischs und steht in dessen Sicherheitsdatenblatt; aus der Rohstoffbasis allein, auch nicht aus einer nachwachsenden, lässt sich das weder ableiten noch ausschließen.

Zur Einordnung nach Viskosität allgemein: Die Deutsche Bauchemie unterscheidet dünnflüssige Betontrennmittel unter 5 mm²/s bei 20 °C von mittelviskosen über 5 bis 25 mm²/s. Die Viskosität bestimmt maßgeblich Sprühbild und Verbrauch und damit indirekt auch, welche Auftragstechnik überhaupt in Frage kommt.

Wasser, Boden, Abbaubarkeit

Betontrennmittel werden im Freien und oft über unbefestigtem Untergrund versprüht. Bei Leckagen kann das Produkt ins Erdreich eindringen und Grund- oder Oberflächenwasser belasten. Die Einstufung regelt § 3 AwSV: nicht wassergefährdend, allgemein wassergefährdend sowie die Wassergefährdungsklassen 1 (schwach), 2 (deutlich) und 3 (stark wassergefährdend). Bewertet wird nach akuter Toxizität, aquatischer Toxizität, biologischer Abbaubarkeit und Bioakkumulationspotenzial. Nicht eingestufte Gemische gelten nach § 3 Absatz 4 AwSV als stark wassergefährdend; das Fehlen einer Angabe ist also die ungünstigste Angabe.

§ 62 Absatz 1 WHG verlangt, Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe so zu beschaffen und zu betreiben, dass eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften nicht zu besorgen ist. Wichtig für die Baustelle: Diese Vorschriften knüpfen an Anlagen an, nicht an den Sprühvorgang selbst. Eine Regel, wie viel Trennmittel beim Sprühen im Freien danebengehen darf, haben wir nicht gefunden. Hier greifen der allgemeine Besorgnisgrundsatz und die betriebliche Sorgfalt, keine Zahl, auf die man sich berufen könnte. Reste sind ölhaltig und getrennt zu entsorgen.

Bei der biologischen Abbaubarkeit werden zwei Begriffe regelmäßig vermengt, und die Prüfverfahren dahinter sind verschieden. Leichte biologische Abbaubarkeit wird nach den OECD-Prüfrichtlinien der Reihe 301 geprüft, inhärente nach der Reihe 302. Wer „biologisch abbaubar“ sagt, muss deshalb dazusagen, nach welchem Verfahren, mit welchem Ergebnis, in welchem Zeitraum und bezogen worauf; sonst ist die Aussage nicht überprüfbar. Nach Angaben der Deutschen Bauchemie sind mineralölbasierte Trennmittel im Regelfall inhärent oder prinzipiell abbaubar und Trennmittel aus nachwachsenden Rohstoffen im Regelfall leicht abbaubar; das ist eine Regelfallaussage über Produktgruppen, keine Zusage für ein einzelnes Produkt. Und die Deutsche Bauchemie empfiehlt ausdrücklich, die Gesamtformulierung zu prüfen und nicht nur das Grundöl: Emulgatoren, Konservierungsmittel und Korrosionsinhibitoren bringen eigene Einstufungen mit.

Eine Klarstellung, weil das Argument im Vertrieb gelegentlich falsch geführt wird: Die ChemVOCFarbV begrenzt den Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen in Farben und Lacken zur Gebäudebeschichtung sowie in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung. Trennmittel fallen nach § 1 nicht in ihren Anwendungsbereich. Wir haben das geprüft und die Verordnung bewusst verworfen.

Wo der Beton später Trinkwasser berührt, gilt § 17 Trinkwasserverordnung. Welche Anforderungen dabei genau an Bauhilfsstoffe wie Trennmittel gestellt werden und welches DVGW-Regelwerk im Einzelfall heranzuziehen ist, konnten wir am Originaltext nicht abschließend prüfen; die einschlägigen Arbeitsblätter sind kostenpflichtig. Wir nennen deshalb keine Regelwerksnummer als verbindlich, sondern den Verfahrensweg: Diese Frage gehört vor der Auftragsannahme mit Auftraggeber und Wasserversorger geklärt und schriftlich festgehalten, nicht auf die Baustelle.

Wassergefährdende Stoffe: woran das Wasserrecht anknüpft. § 62 Absatz 1 WHG richtet sich an Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe. Erfasst sind danach die ortsfesten und ortsfest benutzten Einrichtungen des Betriebs: Lagerbehälter und Fasslager, Abfüll- und Umfüllplätze, stationäre Sprühanlagen samt ihrer Auffangvorrichtungen. Der Sprühvorgang selbst, etwa der Handauftrag auf der Schalung, ist keine Anlage in diesem Sinne, und eine wasserrechtliche Mengenvorgabe für ihn haben wir nicht gefunden; dort tragen die allgemeine Sorgfalt und der Besorgnisgrundsatz. Davon unberührt gilt für jedes Produkt: Wassergefährdungsklasse aus Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblatts kennen, nicht eingestufte Gemische nach § 3 Absatz 4 AwSV als stark wassergefährdend behandeln, ölhaltige Reste getrennt entsorgen. Ob eine bestimmte Einrichtung im Betrieb eine Anlage im Sinne der AwSV ist und welche Pflichten daraus folgen, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls und im Betrieb zu klären.

Rückstände im gebrannten Erzeugnis

Bei Keramik und Ziegel verlässt das Trennmittel den Prozess nicht als Abfall, sondern durch den Ofen, mit den beiden oben beschriebenen Folgen: Schwarzkern bei unvollständigem Ausbrand und organische Fracht in der Ofenabluft, die nachverbrannt werden muss. Das ist der eigentliche Grund, warum in der Keramik sparsamer dosiert wird als im Betonbau. Dort wandert der Überschuss in die Sichtfläche, hier wandert er durch das Erzeugnis und danach durch den Ofen.

Belege: Deutsche Bauchemie, Informationsschrift, April 2020 (Fehlerbilder, Reinigung, Viskositätseinteilung) [3]; Deutsche Bauchemie, Sachstandsbericht, Juni 2015 (Verseifung, Sprühnebel-Partikelgrößen, Viskositätsgrenze der Aspirationsgefahr, WGK, Abbaubarkeit im Regelfall, Prüfung der Gesamtformulierung) [4]; Holcim, Leitfaden für Sichtbeton, 2023 (Poren- und Lunkerursachen) [29]; BG BAU, Baustein C 321 „Betontrennmittel“, 07/2021 (Hautkontakt, Atemschutz, Verlängerungsrohr, Vorratsmenge) [5]; TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, Ausgabe Januar 2006, zuletzt geändert GMBl 2026 S. 353 bis 354 vom 05.06.2026, Nummern 2.4, 2.9, 2.10 und Stoffliste [6]; TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“, 09/2019, Nummern 5.1 Absatz 9, 5.2 und 5.3 [7]; TRGS 401, 10/2022, zuletzt geändert 19.09.2024 [8]; TRGS 800, 12/2010 [9]; TRGS 510, 12/2020, Anhang 2 [10]; Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung [11]; AwSV § 3 [12]; WHG § 62 Absatz 1 [13]; ChemVOCFarbV § 1 [14]; OECD-Prüfrichtlinien der Reihen 301 und 302 [15]; § 17 TrinkwV [16]; Taşkıran et al., 2025 (organische Fracht und Schwarzkern) [26]; Ziegelwerk Bellenberg (Nachverbrennung) [27]; Verband der Keramischen Industrie, 2000 (Pressneutrale, Auswerferkraft) [18].

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Präventivmaßnahmen

Die folgende Tabelle ist als Arbeitsunterlage gedacht: eine Zeile je Prüfgröße, mit Intervall, Kriterium und der Fundstelle, aus der es stammt. Zwei Dinge fallen dabei auf. Erstens ist die wirksamste Maßnahme keine Prüfung, sondern eine Messung, die kaum ein Betrieb führt: der Verbrauch in Gramm je Quadratmeter. Zweitens endet die Regelwerkskette an der Grenze des Betonbaus; für Keramik und Ziegel muss der Betrieb seine Prüfgrößen selbst setzen.

Prüfgrößen, Intervalle und die jeweilige Fundstelle. Die Nummern in der letzten Spalte verweisen auf das Quellenverzeichnis am Ende der Seite.
Messgröße Intervall Kriterium Regelwerk
Auftragsmenge in g/m² je Schicht erfassen, wöchentlich auswerten Verbrauch je Schicht geteilt durch behandelte Formfläche. Orientierung Sichtbeton SB 3 und SB 4 auf nicht saugender Schalung: 10 g/m². Bei semi-permanenten Systemen auf das Auftragsintervall beziehen, nicht auf den Zyklus Deutsche Bauchemie, Informationsschrift 04/2020, unter Verweis auf den DBV [3]
Auftragstakt und zulässiger Restfilm bei Produkteinführung festlegen, danach bei jedem Produktwechsel Ist das Produkt opfernd oder semi-permanent? Auftragsintervall, zulässiger Restfilm und Reinigungsfreigabe schriftlich aus dem technischen Merkblatt übernommen technisches Merkblatt des jeweiligen Produkts: produktspezifisch, keine allgemeine Regel
Ablüftzeit jeder Zyklus Fläche vor dem Befüllen sichtbar abgetrocknet; bei Emulsionen und lösemittelhaltigen Produkten Herstellerangabe einhalten Deutsche Bauchemie 04/2020 [3]; Holcim 2023 [29]
Überschuss in Ecken und an Kanten jeder Zyklus, vor dem Befüllen keine Pfützen, kein stehender Film. Abnehmen mit Gummischieber oder Lappen ist ein vorgesehener Arbeitsschritt, kein Nacharbeiten Deutsche Bauchemie 04/2020 [3]
Formenzustand unmittelbar nach jedem Ausschalen frei von Belag, Zementschleier, Rost, Nägeln und Bindedraht; anschließend vor Feuchtigkeitsaufnahme und Austrocknung geschützt lagern Deutsche Bauchemie 04/2020 [3]
Sprühbild, Düsenzustand, Druck wöchentlich; nach jedem Düsenwechsel sofort Druck im Auslegungsbereich des Geräts, Bahnen überlappen gleichmäßig, Abstand konstant Deutsche Bauchemie 04/2020 [3]
Sprühtechnik jede Anwendung Verlängerungsrohr verwendet; nicht gegen die Windrichtung, nicht über Kopf BG BAU, Baustein C 321, 07/2021 [5]; Deutsche Bauchemie 06/2015 [4]
Maßnahmenhierarchie bei der Gefährdungsbeurteilung und bei jedem Verfahrenswechsel Substitution vor geschlossenem System vor Absaugung vor persönlicher Schutzausrüstung, in dieser Reihenfolge geprüft und dokumentiert TRGS 500, 09/2019, Nummern 5.2 und 5.3 [7]
Maßgeblicher Arbeitsplatzgrenzwert bei der Gefährdungsbeurteilung und bei jedem Produktwechsel Stoffbezogen ermittelt, welcher Eintrag für die Komponenten des eingesetzten Gemischs gilt. Grundlage ist das Sicherheitsdatenblatt, nicht die Produktkategorie. RCP-Gruppengrenzwerte greifen bei additivierten Schalölen in der Regel nicht TRGS 900, Fassung 05.06.2026, Nummern 2.9 und 2.10 [6]
Staubbelastung bei der Gefährdungsbeurteilung 1,25 mg/m³ alveolengängige Fraktion, 10 mg/m³ einatembare Fraktion TRGS 900, Fassung 05.06.2026 [6]
Fehlender Arbeitsplatzgrenzwert bei der Gefährdungsbeurteilung Stand der Technik einhalten und nachweisen; ein fehlender Grenzwert ist kein Freibrief TRGS 500, Nummer 5.1 Absatz 9 Nummer 3 [7]
Atemschutz im Spritzverfahren jede Anwendung im Spritzverfahren A2-P2 bei lösemittelhaltigen, P2 beziehungsweise FFP2 bei lösemittelfreien Produkten; die Festlegung trifft die Gefährdungsbeurteilung anhand des Sicherheitsdatenblatts BG BAU, Baustein C 321, 07/2021 [5]
Hautschutz jede Schicht ölfeste Handschuhe aus Nitril oder Butylkautschuk mit geprüfter Durchbruchzeit, Hautschutzplan, rückfettende Pflege TRGS 401, 10/2022, zuletzt geändert 19.09.2024 [8]; BG BAU C 321 [5]
Lagerklasse bei Aufnahme eines Produkts ins Lager Aus der Einstufung des Gesamtgemischs im Sicherheitsdatenblatt abgeleitet, nicht aus einem Einzelkennwert: LGK 3 bei entzündbaren Flüssigkeiten (H224, H225, H226); LGK 10 für brennbare Flüssigkeiten ohne Zuordnung zu den Lagerklassen 1 bis 8 TRGS 510, 12/2020, Anhang 2 [10]; TRGS 800, 12/2010 [9]
Vorratsmenge am Arbeitsplatz täglich nicht mehr als der Schichtbedarf, Gefäße geschlossen, Zündquellen fern BG BAU, Baustein C 321 [5]
Betriebsanweisung bei Produktwechsel, sonst jährlich vorhanden, aktuell und produktbezogen; GISCODE bekannt BG BAU C 321 [5]; GISCODE Betontrennmittel BTM 01 bis 70 [17]
Wassergefährdungsklasse bei jedem Wareneingang einer neuen Rezeptur WGK aus Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblatts bekannt; nicht eingestufte Gemische gelten als stark wassergefährdend AwSV § 3 [12]; WHG § 62 Absatz 1 [13]
Trinkwasserkontakt vor Auftragsannahme Anforderungen an Bauhilfsstoffe mit Auftraggeber und Wasserversorger geklärt und schriftlich festgehalten; das im Einzelfall einschlägige DVGW-Regelwerk dabei benannt § 17 TrinkwV [16]
Trennmittelwahl dokumentieren je Bauvorhaben und je Formsatz Nachweis, dass Beton, Betonstahl, Spannstahl und Schalung nicht geschädigt und das fertige Bauteil nicht beeinträchtigt wird DIN 1045-3:2023-08, Abschnitt 6.3 [1]
Sichtbetonanforderung vereinbaren vor Ausführungsbeginn Sichtbetonklasse, Schalungshautklasse und Erprobungsfläche zwischen den Baubeteiligten vereinbart DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“, Juni 2015 [2]
Auswerferkraft (Keramik, Ziegel) fortlaufend, als Trend über Wochen steigender Trend ist das Vorzeichen; sie steigt, bevor der erste Grünling bricht betrieblich festzulegen; kein Verbandsregelwerk vorhanden [18]

Für Keramik und Ziegel existiert keine mit dem Betonbau vergleichbare Regelwerkskette. Weder beim Bundesverband Keramische Industrie noch beim Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie noch bei der Deutschen Keramischen Gesellschaft haben wir ein öffentlich zugängliches Merkblatt zu Trennmitteln oder Formenpflege gefunden. Das ist ein Befund und kein Zufall: In der Keramik ist die gute Praxis betrieblich festgelegt, nicht verbandlich. Praktisch heißt das, die Prüfgrößen selbst zu bestimmen: Auftragsmenge je Zyklus, Auswerferkraft als Trend, Grünlingsdichte und -festigkeit als Stichprobe, Sichtprüfung des Werkzeugs auf Belag und die Kontrolle des Ausbrands über den Scherbenschnitt.

Kein Ersatz für die Gefährdungsbeurteilung. Dieser Beitrag beschreibt den allgemeinen Stand von Technik und Regelwerk. Er ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV und TRGS 400 noch die Betriebsanweisung, die Unterweisung oder eine produktbezogene Freigabe. Verbindlich sind für jedes Produkt das aktuelle Sicherheitsdatenblatt und das technische Merkblatt sowie die im Betrieb geltenden Festlegungen. Die Verantwortung für Auswahl, Einsatzbedingungen, Überwachung und Dokumentation liegt beim Arbeitgeber.

Belege: sämtlich in der Tabelle je Zeile ausgewiesen; die Nummern verweisen auf das Quellenverzeichnis am Ende der Seite.

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Regelwerk und Normen

Die kürzeste Antwort auf die Frage, was die Norm zu Trennmitteln sagt, lautet: erstaunlich wenig. Und genau das ist die nützliche Antwort. Es gibt genau eine normative Stelle. Alles Weitere ist Verbandsregelwerk oder Regelwerk der Berufsgenossenschaft: fachlich wertvoll, nachvollziehbar begründet, aber ohne Normenrang. Wer das durcheinanderbringt, argumentiert im Streitfall mit dem falschen Gewicht.

Regelwerk mit Ausgabestand und Zweck der Zitierung. Die zweite Spalte trennt Normen von Verbands- und Berufsgenossenschaftsregelwerk.
Bezeichnung Ausgabe und Rang Wofür wir es zitieren
DIN 1045-3 „Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, Teil 3: Bauausführung“, Abschnitt 6.3 „Trennmittel“ 2023-08 · Norm Die einzige normative Anforderung an Trennmittel: Sie sind so auszuwählen und aufzubringen, dass Beton, Betonstahl, Spannstahl und Schalung nicht geschädigt und das fertige Bauteil nicht beeinträchtigt wird, einschließlich Farbe, Oberflächengüte und nachträglicher Beschichtungen.
DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“ (korrigierte 3. Auflage) 2015-06 · Verbandsregelwerk, kein Normenrang Sichtbetonklassen SB 1 bis SB 4, Schalungshautklassen, Anhang E zu Trennmitteln, Anhang F zu Verfärbungen. Grundlage der Auftragsmengenempfehlung von 10 g/m².
Deutsche Bauchemie, „Betontrennmittel: Informationsschrift für den Anwender“ 2. Ausgabe 04/2020 · Verbandsschrift Filmdicke, Auftragstechnik und Gerätedrücke, Auftragsmengen, Fehlerbilder, Schalhauteigenschaften, Einteilung nach Rohstoffbasis und Viskosität, Reinigung.
Deutsche Bauchemie, Sachstandsbericht „Betontrennmittel und Umwelt“ 4. Ausgabe 06/2015 · Verbandsschrift Wirkprinzip und Verseifung, Rohstoffbasen, Wassergefährdungsklassen, Abbaubarkeit im Regelfall, Arbeitsschutz, Sprühnebeluntersuchung.
BG BAU, Baustein C 321 „Betontrennmittel“ 07/2021 · Regelwerk der Berufsgenossenschaft Gefährdungen, Atemschutz, Handschuhe, Sprühtechnik, Vorratsmenge, Betriebsanweisung.
TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, Nummern 2.4, 2.9, 2.10 und Stoffliste 01/2006, zuletzt geändert 05.06.2026 · Technische Regel Staubgrenzwerte; RCP-Gruppengrenzwerte und deren Ausschluss für additivierte Schmieröle; Listeneintrag „Mineralöle (Erdöl), stark raffiniert“ mit 5 mg/m³ als Summe aus Dampf und Aerosolen.
TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“, Nummern 5.1 Absatz 9, 5.2, 5.3 09/2019, berichtigt 31.01.2020 · Technische Regel Substitutionsvorrang, Maßnahmenhierarchie, Stand der Technik bei fehlendem Arbeitsplatzgrenzwert.
TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“ 10/2022, zuletzt geändert 19.09.2024 · Technische Regel Ermittlung und Beurteilung der Hautgefährdung, Handschuhauswahl, Durchbruchzeiten, Hautschutzplan.
TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“ 12/2010 · Technische Regel Abgrenzung entzündbarer Flüssigkeiten (H224, H225, H226) von brennbaren Flüssigkeiten mit Flammpunkt über 60 °C.
TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“, Anhang 2 12/2020 · Technische Regel Lagerklassen: LGK 3 entzündbar flüssig, LGK 10 brennbare Flüssigkeiten ohne Zuordnung zu LGK 1 bis 8. Die Zuordnung folgt aus der Einstufung des Gesamtgemischs.
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) konsolidierte Fassung · EU-Verordnung Einstufung und Kennzeichnung; Aspirationsgefahr H304 mit der Viskositätsgrenze von 20,5 mm²/s bei 40 °C für kohlenwasserstoffhaltige Gemische.
AwSV § 3 und WHG § 62 Absatz 1 jeweils geltende Fassung · Verordnung und Gesetz Wassergefährdungsklassen; Besorgnisgrundsatz für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
ChemVOCFarbV § 1 geltende Fassung · Verordnung Nicht einschlägig. Trennmittel fallen nicht in den Anwendungsbereich. Bewusst geprüft und verworfen.
DIN EN 206 und DIN 1045-2 2021-06 und 2023-08 · Normen Nicht einschlägig. Sie regeln Betoneigenschaften und Konformität und enthalten nichts zu Trennmitteln. Bewusst geprüft und verworfen.
OECD-Prüfrichtlinien der Reihen 301 und 302 jeweils geltende Fassung · Prüfrichtlinien Reihe 301 prüft die leichte, Reihe 302 die inhärente biologische Abbaubarkeit. Maßgeblich ist die Gesamtformulierung, nicht das Grundöl.
§ 17 Trinkwasserverordnung geltende Fassung · Verordnung Anforderungen bei Bauteilen mit Trinkwasserkontakt. Welches DVGW-Regelwerk im Einzelfall für Bauhilfsstoffe heranzuziehen ist, haben wir am Originaltext nicht abschließend prüfen können und benennen es deshalb nicht als verbindlich.
GISCODE Betontrennmittel BTM 01 bis BTM 70 Stand 03/2020, letzte Änderung 10/2023 · Einstufungsraster GISBAU/BG BAU Praktische Produktgruppierung nach Gefahrstoffrecht als Grundlage der Betriebsanweisung.
Prüfverfahren für Trennwirkung oder Ergiebigkeit nicht vorhanden · im geprüften Bestand nicht identifiziert Im hier ausgewerteten Regelwerksbestand haben wir kein genormtes Prüfverfahren für Trennwirkung oder Ergiebigkeit identifiziert. Angaben zur Reichweite in Quadratmetern je Liter sind daher als Erfahrungswerte unter bestimmten Bedingungen zu lesen und nicht als geprüfte Kennwerte.
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Produktbezug

Die folgenden Hinweise nennen, wofür eine Produktfamilie entwickelt wurde. Sie enthalten keine Kennwerte und keine Eignungszusage. Kennwerte, Freigaben und Einsatzempfehlungen stimmen wir produktbezogen und anwendungsbezogen ab. Die Trennotec-Linie ist breiter als diese vier Beispiele; der vollständige Stand steht im Katalog.

Technische Keramik · internes Mittel

Trennotec VP 3000

Wird als internes Schmier- und Trennmittel im Formgebungsprozess technischer Keramiken eingesetzt und direkt dem keramischen Rohmaterial in Pulverform beigemischt. Es ist darauf ausgelegt, die Reibung während der Formgebung zu reduzieren und das Anhaften des Rohmaterials an Werkzeugen und Formen zu verhindern.

Katalog, Beschreibungstext

Keramik · externes Formentrennöl

Trennotec C

Formentrennöl auf Basis aromatenarmer Kohlenwasserstoffe, für die Trennung keramischer Massen von metallischen oder nicht saugenden Werkzeugoberflächen. Es bildet einen dünnen, gleichmäßigen Trennfilm und ist für keramisches Stanzen und Pressen vorgesehen.

Katalog, Beschreibungstext und Vorteile

Ziegelindustrie

Trennotec P Spezial V1 Safe

Gebrauchsfertiges Formentrennmittel, entwickelt für den Einsatz in der keramischen Industrie, insbesondere für die Herstellung von Dach- und Mauerziegeln. Es ist auf Trennwirkung bei gleichzeitiger Schonung der Formwerkzeuge und Oberflächen ausgelegt.

Katalog, Beschreibungstext

Betonschwellenfertigung

Trennotec Ultra Safe SP 60 und SP 100

Zwei Auslegungen für die beiden Entformungsregime der Schwellenfertigung. SP 60 ist für Anwendungen mit Sofortentschalung vorgesehen und arbeitet mit chemisch reagierenden Wirkstoffen. SP 100 ist für die Spätentschalung ausgelegt und bildet einen gleichmäßigen, dünnen Trennfilm, der auch nach längeren Standzeiten und bei erhöhten Temperaturen trennt. Ob eine Sichtbetonklasse erreicht wird, hängt vom Zusammenspiel aus Schalungshaut, Betonrezeptur, Verdichtung, Nachbehandlung und Auftragsverfahren ab.

Katalog, Beschreibungstexte

Zu SP 60 Zu SP 100
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Häufige Fragen aus dem Betrieb

Zehn Fragen, die uns in dieser Form gestellt werden, mit den Antworten, die wir auch am Telefon geben.

Wir haben Poren in der Sichtfläche. Liegt das am Trennmittel?

Vielleicht. Und wenn ja, dann meistens nicht am Produkt, sondern an der Menge und an der Zeit. Drei Prüfungen in dieser Reihenfolge: Ist der Auftrag zu dick, erkennbar an Pfützen in Ecken und an einer glänzenden Fläche? Ist die Ablüftzeit zu kurz, insbesondere bei Emulsionen und lösemittelhaltigen Produkten? Ist die Verdichtung ausreichend? Ein zu dicker, klebriger Film hält aufsteigende Luftblasen an der Schalungswand fest, und ein Lösemittel, das erst nach dem Betonieren verdampft, treibt zusätzlich Poren an die Oberfläche. Erst wenn diese drei Punkte sauber sind, lohnt sich die Produktdiskussion.

Warum sandet unsere Betonoberfläche ab?

Die häufigste Ursache ist Überdosierung. Zu viel Öl wird vom alkalischen Frischbeton verseift; die entstehenden Calciumseifen fallen in der Randzone aus und machen sie pulvrig. Nachfolgende Beschichtungen haften dann nicht mehr. Bei Holzschalung kommen zwei weitere Ursachen in Frage: ausgetrocknete Schalbretter, die dem Beton Wasser entziehen, und hohe Holzzuckergehalte.

Wie viel Trennmittel ist richtig?

Für Sichtbeton der Klassen SB 3 und SB 4 auf nicht saugender Schalung nennt die Deutsche Bauchemie unter Bezug auf den DBV 10 g/m². Saugende Holzschalungen brauchen mehr, weil die wirksame Oberfläche größer ist. Für Keramik und Ziegel gibt es keine vergleichbare Empfehlung; dort ist der Zielwert betrieblich zu ermitteln. Die belastbare Methode ist in allen Fällen dieselbe: Verbrauch je Schicht durch behandelte Formfläche teilen und diese Zahl über Wochen führen. Bei semi-permanenten Systemen bezieht man dieselbe Rechnung auf das Auftragsintervall statt auf den einzelnen Zyklus.

Gibt es ein Prüfzeugnis für die Trennwirkung, und was ist von Angaben in Quadratmetern je Liter zu halten?

Im Regelwerksbestand, den wir für diesen Beitrag ausgewertet haben, konnten wir kein genormtes Prüfverfahren für Trennwirkung oder Ergiebigkeit identifizieren. Herstellerangaben zur Reichweite sind deshalb als Erfahrungswerte unter bestimmten Bedingungen zu lesen und nicht als geprüfte Kennwerte. Wer zwei solche Angaben vergleicht, muss die Bedingungen mitvergleichen: Schalungsart und Saugverhalten, Auftragsgerät, Düse, Druck, Abstand. Ohne diese Angaben ist eine Reichweitenzahl nicht vergleichbar, auch nicht ungefähr.

Was sagt die Norm eigentlich zu Trennmitteln?

Erstaunlich wenig, und genau das ist die nützliche Antwort. Die einzige normative Stelle ist DIN 1045-3:2023-08, Abschnitt 6.3: Trennmittel sind so auszuwählen und aufzubringen, dass Beton, Betonstahl, Spannstahl und Schalung nicht geschädigt und das fertige Bauteil nicht beeinträchtigt wird. Alles Weitere (das DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“, die Schriften der Deutschen Bauchemie, der Baustein C 321 der BG BAU) ist Verbands- beziehungsweise Berufsgenossenschaftsregelwerk ohne Normenrang. Es ist fachlich belastbar und wir zitieren es reichlich; es ist aber keine Norm, und im Streitfall macht das einen Unterschied.

Brauchen meine Leute beim Sprühen Atemschutz?

Der Baustein C 321 der BG BAU nennt für das Spritzverfahren Kombinationsfilter A2-P2 bei lösemittelhaltigen und Partikelfilter P2 beziehungsweise FFP2 bei lösemittelfreien Produkten sowie ein Verlängerungsrohr beim Aufsprühen. Vor der Frage nach dem Filter steht allerdings die Maßnahmenhierarchie der TRGS 500: erst Substitution, dann geschlossenes System, dann Absaugung. Atemschutz ist die letzte Stufe, nicht die erste. Die konkrete Festlegung trifft die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs auf Basis des Sicherheitsdatenblatts des tatsächlich eingesetzten Produkts.

Gilt für Trennmittelnebel der Gruppengrenzwert für Kohlenwasserstoffe?

In aller Regel nicht, und das ist der Punkt, an dem die meisten Beurteilungen falsch abbiegen. TRGS 900 Nummer 2.9 Absatz 2 nimmt komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische wie Schmieröle von der RCP-Methode aus, sobald sie olefinische Anteile, mehr als 1 Gewichtsprozent kohlenwasserstofffremde Additive oder Kettenlängen über C14 enthalten; auf ein additiviertes Schalöl trifft das typischerweise zu. Welcher Grenzwert stattdessen gilt, ist dann stoffbezogen zu bestimmen: anhand der Komponenten des tatsächlich eingesetzten Gemischs und seines Sicherheitsdatenblatts, nicht anhand der Produktkategorie. Wo stark raffiniertes Mineralöl die maßgebliche Komponente ist, führt das auf 5 mg/m³ als Summe aus Dampf und Aerosol, nicht auf 300 mg/m³ für C9- bis C14-Aliphaten.

Kann ich mit einem Trennmittel alle Formwerkstoffe abdecken?

Technisch selten sinnvoll. Saugende und nicht saugende Schalung stellen gegenläufige Anforderungen: Saugende Schalung braucht mehr Material, nicht saugende neigt bei Überschuss stärker zur Fleckenbildung und braucht auf Stahl zusätzlich Korrosionsschutz. Bei Aluminium- und Elastomerformen kommt die Werkstoffverträglichkeit als eigene Frage hinzu: Aluminium ist gegen den alkalischen Angriff des Frischbetons empfindlich, Elastomere können quellen. Ein Produkt für alles ist meist ein Produkt, das überall knapp ausreicht.

Sind Trennmittel auf Basis nachwachsender Rohstoffe leichter abbaubar?

Zuerst zur Begrifflichkeit, weil hier zwei verschiedene Prüfungen verwechselt werden: Leichte biologische Abbaubarkeit wird nach den OECD-Prüfrichtlinien der Reihe 301 geprüft, inhärente nach der Reihe 302. Nach Angaben der Deutschen Bauchemie sind Trennmittel aus nachwachsenden Rohstoffen im Regelfall leicht abbaubar und mineralölbasierte im Regelfall inhärent oder prinzipiell abbaubar. Das ist eine Aussage über Produktgruppen im Regelfall, keine Zusage für ein einzelnes Produkt: Maßgeblich ist die geprüfte Gesamtformulierung, nicht das Grundöl, denn Emulgatoren, Konservierungsmittel und Korrosionsinhibitoren bringen eigene Einstufungen mit. Und die Abbaubarkeit sagt nichts über die Wassergefährdungsklasse, die Einstufung nach CLP oder die Arbeitsschutzanforderungen aus; die stehen im Sicherheitsdatenblatt.

Wir wollen Trennmittel sparen. Wo fangen wir an?

Beim Messen, nicht beim Einkauf. Erst den Ist-Verbrauch in Gramm je Quadratmeter ermitteln, dann Düsen, Druck und Sprühabstand prüfen, dann den Auftragsprozess ansehen (das Abnehmen von Überschuss ist ein vorgesehener Arbeitsschritt, kein Zeichen für einen Fehler), und erst danach über das Produkt reden. In dieser Reihenfolge sinkt der Verbrauch meist deutlich, ohne dass sich am Fehlerbild etwas verschlechtert. Häufig verbessert es sich sogar, weil ein großer Teil der typischen Oberflächenfehler von Überschuss kommt.

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Anwendungstechnik Voitländer-International Fachlich verantwortlich für diesen Beitrag Fachlich geprüft am 09.08.2026. Fragen zu Trennmitteln in der Keramik-, Beton- und Ziegelfertigung beantworten wir auch dann, wenn daraus kein Auftrag wird. Am hilfreichsten ist es, wenn Sie Formwerkstoff, Auftragsverfahren, Taktzeit und das beobachtete Fehlerbild gleich mitschicken.
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Nächster Schritt

Ein Fehlerbild, drei mögliche Richtungen: Wir sortieren das mit Ihnen

Poren, Absandungen, steigende Auswerferkräfte oder Belag auf der Form: Die Ursache liegt meist im Auftrag, nicht in der Rezeptur. Schildern Sie uns Formwerkstoff, Auftragsverfahren und Verbrauch, und wir sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge wir prüfen würden.

Weiterlesen

Quellen und Regelwerk33 Fundstellen mit Ausgabestand und Zugriffsdatum
  1. DIN 1045-3 „Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton, Teil 3: Bauausführung“, Abschnitt 6.3 „Trennmittel“, Ausgabe 2023-08. baunormenlexikon.de (abgerufen 09.08.2026)
  2. DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“, korrigierte 3. Auflage, Ausgabe Juni 2015. betonverein.de (abgerufen 09.08.2026)
  3. Deutsche Bauchemie e. V., „Betontrennmittel: Informationsschrift für den Anwender“ (DBC 254-IS-D-2020), 2. Ausgabe April 2020. wissen.deutsche-bauchemie.de (abgerufen 09.08.2026)
  4. Deutsche Bauchemie e. V., Sachstandsbericht „Betontrennmittel und Umwelt“, 4. Ausgabe Juni 2015. wissen.deutsche-bauchemie.de (abgerufen 09.08.2026)
  5. BG BAU, Baustein C 321 „Betontrennmittel“, Ausgabe 07/2021. bgbau-medien.de (abgerufen 09.08.2026)
  6. TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“, Ausgabe Januar 2006, zuletzt geändert GMBl 2026 S. 353 bis 354 vom 05.06.2026; Nummern 2.4, 2.9, 2.10 und Stoffliste. gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de (abgerufen 09.08.2026)
  7. TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“, Ausgabe 09/2019, berichtigt GMBl 31.01.2020; Nummern 5.1 Absatz 9, 5.2 und 5.3. gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de (abgerufen 09.08.2026)
  8. TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt: Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“, Ausgabe Oktober 2022, zuletzt geändert GMBl 19.09.2024. gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de (abgerufen 09.08.2026)
  9. TRGS 800 „Brandschutzmaßnahmen“, Ausgabe 12/2010. gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de (abgerufen 09.08.2026)
  10. TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“, Ausgabe 12/2020, GMBl 16.02.2021; Anhang 2. gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de (abgerufen 09.08.2026)
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  12. AwSV § 3 „Wassergefährdungsklassen“, geltende Fassung. gesetze-im-internet.de (abgerufen 09.08.2026)
  13. WHG § 62 Absatz 1 „Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“, geltende Fassung. gesetze-im-internet.de (abgerufen 09.08.2026)
  14. ChemVOCFarbV § 1 „Anwendungsbereich“, geltende Fassung. gesetze-im-internet.de (abgerufen 09.08.2026)
  15. OECD-Prüfrichtlinie 301 „Ready Biodegradability“ (leichte biologische Abbaubarkeit) und OECD-Prüfrichtlinie 302 „Inherent Biodegradability“ (inhärente biologische Abbaubarkeit). oecd.org (abgerufen 09.08.2026)
  16. § 17 Trinkwasserverordnung, geltende Fassung. Das im Einzelfall einschlägige DVGW-Regelwerk für Bauhilfsstoffe war im Volltext nicht zugänglich und wird deshalb nicht als verbindlich benannt. (abgerufen 09.08.2026)
  17. GISCODE-Gruppen Betontrennmittel BTM 01 bis BTM 70 (GISBAU/BG BAU), Stand März 2020, letzte Änderung Oktober 2023, dargestellt bei WECOBIS. wecobis.de (abgerufen 09.08.2026)
  18. Verband der Keramischen Industrie, Seminarband „Technische Keramik in der Praxis“, Beitrag I. Richter, S. 39 bis 49, 2000. keramverband.de (abgerufen 09.08.2026)
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  26. Taşkıran et al., Physicochemical Problems of Mineral Processing 61(3), 2025, Artikel 203933. Zitiert für den qualitativen Zusammenhang zwischen organischem Kohlenstoff und Schwarzkern; der dort untersuchte Kohlenstoff stammte aus dem Rohstoff, nicht aus einem Trennmittel, und eine Trennmittelmenge lässt sich aus der Untersuchung nicht ableiten. journalssystem.com (abgerufen 09.08.2026)
  27. Ziegelwerk Bellenberg, „Ziegelherstellung“, ohne Datum. Zitiert für die thermisch-regenerative Nachverbrennung der Ofenabluft. ziegelwerk-bellenberg.de (abgerufen 09.08.2026)
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  29. Holcim, „Leitfaden für Sichtbeton: Baustelle“, 2023. holcim-sued.de (abgerufen 09.08.2026)
  30. Produktkatalog Voitländer-International, Kategorie Trennmittel, Stand 09.08.2026. voitlaender-international.com (abgerufen 09.08.2026)
  31. Videoregister Voitländer-International, Stand 09.08.2026: Filmbeschreibung, Dauer, Untertitel und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. (abgerufen 09.08.2026)
  32. US-Patent 5,682,591, elektrostatische Matrizenwandschmierung, 1997. Zitiert für die externe Werkzeugschmierung als eigenständiges Verfahrensprinzip. patents.google.com (abgerufen 09.08.2026)
  33. Unabhängige Fachprüfung des Rechercheteils durch Codex GPT-5.6 Sol, 09.08.2026: Korrektur des Schwarzkern-Mechanismus, der Benetzungsbeschreibung, der alkalischen Esterspaltung, der Abgrenzung OECD 301 gegen 302 sowie der Reichweite von Grenzwert- und Lagerklassenaussagen. (intern, abgerufen 09.08.2026)

Sicherheitsdatenblatt beachten. Einstufung, Kennzeichnung, Schutzmaßnahmen und Entsorgungswege eines Produkts ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils gültigen Sicherheitsdatenblatt nach Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Das aktuelle Sicherheitsdatenblatt stellen wir auf Anfrage bereit. Angaben in diesem Beitrag sind fachliche Erläuterung, keine Kennzeichnung.

Ergebnisse hängen von den Bedingungen ab. Angaben zu Verhalten und Leistung gelten für die jeweils beschriebenen Bedingungen. Formwerkstoff, Auftragsverfahren, Taktzeit, Temperaturführung, Rezeptur des Formstoffs und Anlagentechnik beeinflussen das Ergebnis erheblich. Eine Übertragung auf andere Bedingungen ist im Einzelfall zu prüfen; eine Eignungszusage für einen konkreten Anwendungsfall ist damit nicht verbunden.

Stand dieser Information: 09.08.2026. Regelwerk und Normen werden fortgeschrieben, zurückgezogen oder ersetzt. Die genannten Ausgabestände geben den Stand zum genannten Datum wieder. Prüfen Sie vor der Anwendung, ob eine neuere Fassung vorliegt.

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